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Die Mitgliedschaftsarten im Rüsselsheimer Schwimm-Club 1954 e.V.
Eintritt in den Rüsselsheimer Schwimm-Club 1954 e.V.
Erweiterung der Mitgliedschaft
Austritt aus dem RSC
Verkleinerung der Mitgliedschaft
Mitgliedschaft von Teilnehmern am Kinderschwimmkurs
Mitgliedschaft von Teilnehmern am Erwachsenenschwimmkurs
Beiträge und Gebühren
Zahlungsmodalitäten
Die Mitgliedschaftsarten im Rüsselsheimer Schwimm-Club 1954 e.V.
– Einzelmitgliedschaft (1 Person ist Mitglied)
– Doppelmitgliedschaft (2 Personen aus derselben Familie sind Mitglied)
– Familienmitgliedschaft (3 oder mehr Personen aus derselben Familie sind Mitglied)
– Schnuppermitgliedschaft (1 Person kann einmalig im Zeitraum eines Monats beitragsfrei und ohne Mitglied im RSC zu sein an bis zu drei Übungseinheiten teilnehmen. Danach muss als Voraussetzung für die weitere Teilnahme an den Vereinsveranstaltungen die Mitgliedschaft beantragt werden)
Die Beiträge und Gebühren für die einzelnen Mitgliedschaftsarten sowie die möglichen Zusatzbeiträge finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Eintritt in den RSC
Um die Aufnahme als Mitglied in den RSC zu beantragen füllen Sie bitte das Formular mit dem Aufnahmeantrag und dem Mandat für den Beitragseinzug per Lastschrift sorgfältig und vollständig aus. Um uns die Arbeit zu erleichtern, freuen wir uns, wenn das Formular digital ausgefüllt wird. Das ausgefüllte Formular geben Sie bei Ihrem Trainer ab oder schicken es per E-Mail oder Post an den Kassierer oder die Geschäftsstelle.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im RSC ist das erteilte Lastschriftmandat für den Beitragseinzug. Der Vorstand des RSC entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder und kann diese in Einzelfällen auch ablehnen.
Der RSC bestätigt den neuen Mitgliedern die Aufnahme schriftlich (digital), teilt in diesem Schreiben das Eintrittsdatum, die Mandatsreferenz und die Fälligkeitsdaten für den Lastschrifteinzug mit und händigt eine Mitgliedschaftsbestätigung aus, welche den Mitgliedsausweis ersetzt.
Die Mitgliedschaftsart wird automatisch anhand der angemeldeten Mitglieder bestimmt. Das Eintrittsdatum ist der erste Tag des Monats, in dem die Aufnahme beantragt wurde.
Mit dem ersten Beitragseinzug nach der Aufnahme wird einmalig die Aufnahmegebühr fällig.
Erweiterung der Mitgliedschaft
Die Erweiterung einer bestehenden Mitgliedschaft um zusätzliche Mitglieder wird mit der zweiten Seite des gleichen Formulars wie der Eintritt beantragt. Es gelten die gleichen Bedingungen wie oben für den Eintritt in den RSC beschrieben mit folgenden Ausnahmen:
– Es wird keine weitere Aufnahmegebühr fällig.
– Das Lastschriftmandat im Formular muss nicht ausgefüllt werden, da das bestehende Mandat seine Gültigkeit behält.
Die Mitgliedschaftsart und damit der Monatsbasisbeitrag und eventuelle Zusatzbeiträge ändern sich automatisch gemäß der neuen Mitgliederzahl.
Austritt aus dem RSC
Der Austritt aus dem RSC muss beim Kassierer des RSC durch ein formloses Schreiben erklärt werden. Dies kann per E-Mail oder per Post erfolgen.
Mögliche Austrittstermine sind die Quartalsenden (31.3., 30.6., 30.9. oder 31.12.) des Jahres. Die Austrittserklärung muss vor dem gewünschten Austrittstermin beim Kassierer oder der Geschäftsstelle eingegangen sein. Maßgeblich ist dabei der Poststempel oder das Sendedatum der E-Mail.
Zum Austrittsdatum erlischt automatisch das erteilte Lastschriftmandat.
Etwaige zum Austrittstermin noch vorhandene Beitragsguthaben werden vom RSC zeitnah auf das Konto zurück überwiesen, von dem die Beiträge eingezogen wurden. Der RSC bestätigt die Bearbeitung des Austritts unter Nennung des Austrittsdatums schriftlich per E-Mail oder Brief. Falls sie innerhalb einer Woche keine Bestätigung erhalten, vergewissern Sie sich zeitnah über den erhalt der Abmeldung.
Verkleinerung der Mitgliedschaft
Die Verkleinerung einer Mitgliedschaft tritt ein, wenn für ein oder mehrere, aber nicht aller Mitglieder einer Mitgliedschaft, der Austritt aus dem RSC erklärt wird.
Es gelten die gleichen Bedingungen bezüglich der Erklärung des Austritts und des Austrittstermins wie oben beschrieben.
Das Lastschriftmandat besteht fort. Die Mitgliedschaftsart und damit der Monatsbasisbeitrag und eventuelle Zusatzbeiträge ändern sich automatisch gemäß der neuen Mitgliederzahl.
Etwaige zum Verkleinerungsdatum vorhandene Beitragsguthaben werden nicht zurück überwiesen sondern mit zukünftigen Beitragseinzügen verrechnet.
Der RSC bestätigt die Bearbeitung der Verkleinerung unter Nennung des Austrittsdatums schriftlich per E-Mail oder Brief.
Mitgliedschaft von Teilnehmern am Kinderschwimmkurs
Für Teilnehmer am gebührenpflichtigen RSC Kinderschwimmkurs gelten ausnahmslos die oben beschriebenen Mitgliedschaftsmodalitäten.
Insbesondere müssen sie während der ganzen Dauer des Kinderschwimmkurses Mitglied im RSC sein und die Beendigung ihrer Mitgliedschaft bedarf ebenfalls der schriftlichen Austrittserklärung.
Die Anfrage für die Teilnahme am Kinderschwimmkurs muss telefonisch oder per E-Mail bei Heike (training@schwimm-club.de) erfolgen. Die potentiellen Teilnehmer werden von unserer Kinderschwimmkursleitung in der Eingangsreihenfolge der Anfragen auf einer Warteliste geführt und in die Kinderschwimmkurse eingeteilt.
Mitgliedschaft von Teilnehmern am Erwachsenenschwimmkurs
Die Teilnehmer an den bei Bedarf angebotenen Erwachsenenschwimmkursen zum Erlernen des Schwimmens und zur Technikvertiefung müssen keine Mitgliedschaft im RSC entsprechend den obenstehenden Modalitäten beantragen.
Nichtmitglieder zahlen eine erhöhte Kursgebühr und werden für die Dauer des Kurses automatisch als Vereinsmitglied geführt. Für sie fallen keine weiteren Beiträge und Gebühren an und es ist außer der Kursanmeldung keine gesonderte An- oder Abmeldung und insbesondere keine Lastschriftsmandat zum Beitragseinzug erforderlich.
Teilnehmer, die bereits Mitglied im RSC sind, zahlen die normal Kursgebühr. Für sie gelten ausnahmslos die oben beschriebenen Mitgliedschaftsmodalitäten.
Die Anfrage für die Teilnahme am Erwachsenenschwimmkurs muss telefonisch oder per E-Mail bei unserer Geschäftsstelle erfolgen. Die potentiellen Teilnehmer werden von unserer Erwachsenenschwimmkursleitung kontaktiert und über die zur Zeit angebotenen Kurse und die Teilnahmemodalitäten informiert.
Beiträge und Gebühren
Der RSC erhebt pro Mitgliedschaft einen monatlichen Basisbeitrag, der sich nach der Mitgliedschaftsart richtet. Zusätzlich wird bei Eintritt, jedoch nicht bei späterer Erweiterung, einmalig die ebenfalls von der Mitgliedschaftsart abhängige Aufnahmegebühr fällig. Weiterhin werden von den aktiven Mitgliedern monatliche Zusatzbeiträge erhoben. Für die Teilnahme am RSC Kinder- oder Erwachsenenschwimmkurs wird eine einmalige Gebühr pro Teilnehmer und Kursteilnahme fällig.
Monatlicher Basisbeitrag und einmalige Aufnahmegebühr:
Monatsbeitrag | Aufnahmegebühr | |
---|---|---|
Einzelmitgliedschaft | 10,00€ | 15,00 € |
Doppelmitgliedschaft | 17,00€ | 20,00 € |
Familienmitgliedschaft | 20,00€ | 20,00 € |
Kinderschwimmkursgebühr | Preis |
---|---|
Pro Teilnehmer und Kurs | 100,00 € |
Erwachsenenschwimmkursgebühr | Preis |
---|---|
Pro Teilnehmer und Kurs für Vereinsmitglieder | 100,00 € |
Pro Teilnehmer und Kurs für Nichtmitglieder | 140,00 € |
Monatliche Zusatzbeiträge für aktive Mitglieder:
Gruppe | Monatsbeitrag |
---|---|
Nicht-Wettkampfschwimmer | 2,50 € |
ermäßigte Wasserballspieler (Minderjährige, Auszubildende, Studierende, FSJ, Zweitstartrecht, …) | 5,00 € |
Mitglieder der 3. und 4. Schwimmwettkampfmannschaft | 7,50 € |
nicht-ermäßigte Wasserballspieler | 7,50 € |
Mitglieder der 1. und 2. Schwimmwettkampfmannschaft | 10,00 € |
„Aktiv“ ist jedes Mitglied, das an Übungsstunden des RSC teilnimmt. Ausgenommen sind Kinder- und Erwachsenenschwimmkursteilnehmer und Übungsleiter. Es wird pro aktivem Mitglied nur der höchste Zusatzbeitrag fällig.
Die Eingruppierung in die Zusatzbeiträge wird in Abstimmung mit dem Sportler, bei Minderjähringen mit den Erziehungsberechtigten, durch die Übungsleiter und die sportliche Leitung vorgenommen.
Die Einstufung Aktiv gilt jeweils für mindestens ein Quartal.
Zahlungsmodalitäten
Der monatliche Basisbeitrag, eventuell anfallende monatliche Zusatzbeiträge und die einmalige Aufnahmegebühr werden vom RSC per SEPA Basislastschriftverfahren eingezogen. Der Rhythmus für diesen Einzug ist vierteljährlich. Die Einzüge finden jeweils am 1.2., 1.5., 1.8. und 1.11. des Jahres statt, und es werden die Beiträge für den Vormonat, den aktuellen Monat und den Folgemonat eingezogen.
Bitte beachten Sie, dass die einmalige Aufnahmegebühr und die ersten Monatsbeiträge immer am folgenden Fälligkeitsdatum des vierteljährlichen Zahlungsrhythmus eingezogen werden.
Die einmaligen Zusatz-Gebühren für den Kinder- und Erwachsenenschwimmkurs sind per Überweisung auf das vom Trainer angegebene Konto zu entrichten. Dieser Beitrag ist der einzige Mitgliedsbeitrag, der nicht automatisch eingezogen wird.
Kann ein Beitrag oder eine Gebühr vom RSC aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht eingezogen werden oder wird er nicht rechtzeitig überwiesen, so hat das Mitglied die daraus resultierenden Gebühren zu tragen.
Diese Gründe sind insbesondere: Ungedecktes Konto, erloschenes Konto, falsch mitgeteilte Bankverbindung und unberechtigter Widerspruch.
Das Mitglied gerät dann in Verzug und wird einmalig gemahnt.
Wird der Beitrag und die resultierenden Gebühren dann nicht zeitnah entrichtet, kann der Vorstand das säumige Mitglied aus dem Verein ausschließen.
(Stand: 01.11.2024)
Vereinsanmeldung
Die Vereinsanmeldung finden sie immer auf der Homepage.